FAQ – häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Mindest- und Höchstbeteiligung?
Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 100 EUR pro Mitglied. Dieser Betrag kann nach Zustimmung des Vorstandes jederzeit in EUR 100 Schritten aufgestockt werden. Es sind nur voll eingezahlte Geschäftsanteile zugelassen.
Die Obergrenze liegt derzeit bei 5.000 EUR pro Mitglied.
Wie kann ich mich beteiligen?
Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrages stellen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Der Vorstand entscheidet über den Antrag auf Mitgliedschaft. Stimmt der Vorstand Ihrem Antrag zu, gilt die Beteiligung als gezeichnet. Ihr gezeichneter Anteil ist dann einzuzahlen.
Hinweis: Wir werden Sie bitten, Ihre Anteile einzuzahlen, wenn wir im Genossenschaftsregister eingetragen sind. Dann erhalten wir auch eine Gläubiger-ID.
Bitte geben Sie uns aber schon jetzt Ihre Bankverbindung an, diese benötigen wir auch für die Auszahlung künftiger Dividenden.
Kann ich meine Beteiligung später noch aufstocken?
Ja. Mit Zustimmung des Vorstandes kann der Betrag jederzeit in 100 EUR Schritten aufgestockt werden.
Kann ich mich auch beteiligen, wenn mein Wohnsitz nicht im Ostallgäu ist?
Ja, sehr gerne.
Allerdings helfen Sie uns, wenn Sie im Beitrittsformular im Anschriftenfeld ihren (gemeldeten) Erstwohnsitz angeben. Um bestimmte Vorteile im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen zu können, muss nämlich ein bestimmter Prozentsatz der Genossenschaftsmitglieder in der Nähe der errichteten Anlagen leben.
Wie kann ich die Beteiligung kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung ist frühestens zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Erwerb der Mitgliedschaft möglich.
Zum Beispiel:
- Kündigung im März 2028
- Kündigung wirksam zum 31.12.2029
Welche Vergütung erhalten Vorstand und Aufsichtsrat?
Die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet.
Wie hoch ist die Dividende?
Die Dividende ist abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg und kann daher nicht genau vorhergesagt werden.
Die Entscheidung über die jährliche Dividende trifft die Mitgliederversammlung.
Sind die Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja, denn bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen. Sie unterliegt damit der Kapitalertragssteuer (mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Besteht eine Nachschusspflicht im Falle eines Verlustes?
Nein. Die Haftung ist auf das eingesetzte Kapital begrenzt.
Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht.
Wo werden die Projekte umgesetzt?
Die Projekte werden vorrangig innerhalb des Landkreises Ostallgäu umgesetzt.
Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen im Todesfall – können diese vererbt werden?
Mit dem Tod scheidet das Mitglied aus und die Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.
Der Übergang der Mitgliedschaft auf den Erben erfolgt automatisch. Bei einer Erbengemeinschaft endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des nächsten Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht einem einzigen Miterben überlassen wird.
Die Projekte werfen vielleicht erst in einigen Jahren Rendite ab. Sollte ich mit dem Beitritt noch warten?
Natürlich sind die Rückflüsse aus den Projekten höher, wenn die Kredite abbezahlt sind. Daher sieht unsere Satzung vor, dass der Vorstand später ein Eintrittsgeld erheben kann, damit Chancen und Risiken wieder fair verteilt sind.
